
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Bayern Prime Services GmbH möchte diese Website möglichst klar, nutzbar und zugänglich gestalten.
Unser Ansatz
Wir streben gut lesbare Typografie, ausreichende Kontraste, tastaturfreundliche Navigation, verständliche Linktexte, Alternativtexte für relevante Bilder und ein responsives Layout an.
Anwendungsbereich des BFSG
Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) anwendbar ist, hängt von Art und Ausgestaltung der angebotenen Dienstleistung ab, insbesondere davon, ob erfasste verbraucherbezogene elektronische Geschäftsverkehrsdienste angeboten werden. Dies sollte erneut geprüft werden, falls künftig Verbraucherbuchungen, Bestellungen oder Zahlungen über die Website möglich sind.
Feedback
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, kontaktieren Sie bitte info@bayernprime-development.com.